EV-Förderung

EV-Förderung

Bis zu 6.000 € Förderung für Ihr Elektroauto

Das neue staatliche E-Auto-Förderprogramm 2026 ist da – und wir helfen Ihnen, es zu nutzen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmalig im Inland zugelassen werden. Die Förderung gilt sowohl für den Kauf als auch für das Leasing von Neuwagen.

Gefördert werden:

Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden – entscheidend ist das Datum der Erstzulassung, nicht der Bestellzeitpunkt.

Wer kann die Förderung beantragen?​

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 EUR.

Die Einkommensgrenze erhöht sich:

Eine Antragsstellung ist seit dem 19. Mai 2026 möglich. Das Antragsverfahren läuft vollständig digital über das Portal der Förderzentrale Deutschland ab.

Jetzt über die Details auf www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung informieren und Förderungsvoraussetzungen prüfen.

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Häufige Fragen zur EV-Förderung

Die Förderung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

Ja, das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate ab Erstzulassung gehalten werden.

Kein Problem – entscheidend ist das Datum der Zulassung, nicht der Bestellzeitpunkt. Bei Anträgen zum Jahresende kann sich die Auszahlung ins nächste Jahr verschieben.

Das Förderprogramm läuft bis 2029. Die Gesamtmittel von 3 Milliarden Euro sind für rund 800.000 Fahrzeuge vorgesehen – eine frühzeitige Antragstellung ist daher empfehlenswert.

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